In Deutschland gibt es kein gesetzliches Fahrverbot für Personen mit Pflegegrad 2 und es ist durchaus erlaubt mit diesem Pflegegrad Auto zu fahren. Dennoch ist es wichtig zu bedenken, dass Pflegegrad und Fahreignung zwei unterschiedliche Aspekte sind. Eine Beeinträchtigung der Fahreignung wird individuell beurteilt und hängt von den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Person ab. Sollten diese Fähigkeiten aufgrund der Pflegebedürftigkeit eingeschränkt sein, kann ein freiwilliger Verzicht auf das Autofahren sinnvoll sein. Fachärzte und Beratungsstellen können dabei hilfreiche Ratgeber sein.

Pflegegrad 2: Darf man fahren oder muss der Führerschein weg?

In Deutschland gibt es kein gesetzliches Fahrverbot für Personen mit Pflegegrad 2 und es ist…

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