Die finanzielle Belastung im Pflegefall kann in Deutschland durch Sozialleistungen wie die "Hilfe zur Pflege" gemindert werden. Finanziell hilfsbedürftige, pflegebedürftige Personen können diesen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen. Für die Hilfe zur Pflege existiert ein sogenannter Schonbetrag, bis 10.000 Euro, der vom Vermögen ausgenommen wird. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Einkommen, Vermögen und Pflegegrad der betreffenden Person. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 stehen jedoch nur bestimmte Leistungen wie Pflegehilfsmittel und ein monatlicher Entlastungsbetrag zu.

Antrag auf Pflegehilfe: Alles was Sie über Voraussetzungen und Schonvermögen wissen müssen

Die finanzielle Belastung im Pflegefall kann in Deutschland durch Sozialleistungen wie die "Hilfe zur Pflege"…

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