Sorglos den Alltag meistern: Ein Leitfaden für pflegende Angehörige

Sorglos den Alltag meistern: Ein Leitfaden für pflegende Angehörige Das Pflegen eines geliebten Menschen zu…

Die Pflege von Angehörigen kann finanziell belastend sein, doch in Deutschland gibt es Unterstützung durch Pflegegeld und Pflegedienste. Eine effektive Lösung bietet die Kombinationsleistung, eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegeld dient als finanzielle Anerkennung für private Pflegepersonen, während Pflegesachleistungen professionelle Hilfe beinhalten. Anspruch auf die Kombinationsleistung haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes wird proportional zu den genutzten Pflegesachleistungen angepasst. Ein Antrag bei der Pflegekasse genügt, und die Leistung bleibt für sechs Monate bestehen. Entdecken Sie, wie Sie beide Optionen optimal nutzen können.

Pflegegeld oder Dienst? Hol dir beides! So geht’s richtig!

Die Pflege von Angehörigen kann finanziell belastend sein, doch in Deutschland gibt es Unterstützung durch…

Das "Saarland 66" Sozialprogramm, geleitet vom saarländischen Sozial- und Gesundheitsminister Magnus Jung, zielt darauf ab, die bevorstehende Pflegekrise abzufedern. Jüngere Rentner sollen in ihre eigene Gesundheit investieren und ältere Mitbürger unterstützen. Hauptamtliche Wohlfahrtsverbände koordinieren dabei ehrenamtliche Helfer für Aktivitäten wie Sport und Hausbesuche. Mit dem Motto „Wer sich mit 65 Jahren kümmert, darf erwarten, mit 85 zu Hause besucht zu werden“, fördert das Programm Solidarität und aktive Eigenvorsorge. Geplant ist die Einführung in allen Saarland-Landkreisen, mit geschätzten Kosten von 1 bis 2 Millionen Euro jährlich.

Pflegekrise: Rentner sollen andere Rentner unterstützen

Das "Saarland 66" Sozialprogramm, geleitet vom saarländischen Sozial- und Gesundheitsminister Magnus Jung, zielt darauf ab,…

Die Pflege von Angehörigen kann finanziell und emotional belastend sein, doch der Pflege-Pauschbetrag bietet steuerliche Entlastung. Ab Pflegegrad 2 können pflegende Angehörige diese Vergünstigung nutzen, die je nach Pflegegrad zwischen 600 und 1800 Euro beträgt. Voraussetzungen sind u.a. die unentgeltliche Pflege und eine enge Beziehung zur pflegebedürftigen Person. Der Pauschbetrag muss in der Steuererklärung korrekt angegeben werden, damit die maximale finanzielle Entlastung erreicht wird. Tipp: Auch mehrere Pflegepersonen oder die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger können von dieser Regelung profitieren.

„Pflegekosten sparen: Maximieren Sie Ihren Pflege-Pauschbetrag!“

Die Pflege von Angehörigen kann finanziell und emotional belastend sein, doch der Pflege-Pauschbetrag bietet steuerliche…

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