Das Landespflegegeld Bayern bietet pflegebedürftigen Menschen in Bayern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von 1000 Euro pro Jahr. Seit dem 1. Mai 2018 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, dieses Pflegegeld beantragen. Es ist eine nicht zweckgebundene Zahlung, die weder versteuert noch gepfändet werden kann. Der Antrag kann entweder per Post oder online beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingereicht werden und erfordert bestimmte Unterlagen, wie ein ausgefülltes Antragsformular, einen Pflegegrad-Bescheid und einen Identitätsnachweis. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung und wird in den Folgejahren jeweils im Oktober überwiesen.

Bayerisches Pflegegeld: 1000 Euro sichern! Erfahre wie!

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Die AOK hat ein Positionspapier veröffentlicht, das radikale Reformen zur Verbesserung der Pflegeversicherung fordert. Es betont die Notwendigkeit, die Pflege vor Ort zu stärken, innovative Wohnformen zu schaffen und Unterstützungsnetzwerke aufzubauen. Zudem soll das Leistungsrecht flexibilisiert und die Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege aufgehoben werden. Präventionsmaßnahmen und Selbstbestimmung stehen ebenfalls im Fokus, ergänzt durch den Einsatz digitaler Unterstützungsangebote. Zur Finanzierung schlägt die AOK einen dynamischen Bundesbeitrag und einen Mischfonds vor, um das Leistungsniveau zu sichern und den Pflegevorsorgefonds auszubauen.

Pflegekrise: AOK fordert radikale Reformen und mehr Eigeninitiative

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