Die Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Es gibt die unterschiedlichsten Leistungen, die dem Versicherten je nach Pflegegrad zustehen. Grundsätzlich steht jedem Pflegebedürftigen Pflegegeld zu, sofern die Person im familiären Umfeld von Angehörigen oder anderen privaten Betreuern gepflegt wird.
Sollten Sie zu Hause einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, dann können Pflegesachleistungen beantragt und monatlich, je nach Pflegegrad, vom Pflegedienst direkt bei der Kasse in Rechnung gestellt werden. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen entstehen, wenn zum Beispiel Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft wurden. Alternativ werden dann haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung bei Demenz von der Kasse erstattet. Pflegegeldzahlungen und Pflegesachleistungen können ebenfalls kombiniert werden.
Zudem gehören je nach Bedarf, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu den Leistungen. Natürlich werden auch Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle oder Badewannenlifte erstattet. Gehören sie zum regelmäßigen Bedarf, übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise.
Hier lohnt es sich, hartnäckig nachzufragen und sich ganz genau zu erkundigen, denn häufig stehen Ihnen oder Ihrem Angehörigen mehr zu als auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Hier noch einmal das Wichtigste im Überblick:
- Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt für gesetzlich Versicherte mit Kindern bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens und ohne Kinder bei 3,3 Prozent.
- Privat Versicherte zahlen einen individuell ermittelten Beitrag. Es gibt eine gesetzliche Obergrenze.
- Um Leistungen erhalten zu können, müssen gesetzlich Versicherte Pflegeleistungen bei der Krankenkasse beantragen, privat Versicherte bei ihrem Krankenversicherer. Voraussetzung ist, dass jemand länger als sechs Monate auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist.
- Pflegebedürftigkeit muss gutachterlich bestätigt werden. Für gesetzlich Versicherte ist dafür der medizinische Dienst zuständig, für privat Versicherte die Firma Medicproof.
- Das Pflegegutachten legt fest, ob und wie viel Hilfebedarf ein Mensch hat und in welchen Pflegegrad von 1 bis 5 er deshalb eingestuft wird. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen.
Das Bundesministerium hat auch die wichtigsten Informationen für Selbständige zusammengestellt.
Mit Hilfe des Pflegegrad-Rechners erfahren Sie was Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen zusteht. Damit die Bürokratie nicht zu überfordernd wird, gibt es auch hier Unterstützung wie zum Beispiel den Pflegeleistungs-Helfer des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier erhalten Sie unter anderem auch eine Check-Liste mit Informationen zur richtigen Beantragung des Pflegegeldes. Aber auch die Verbraucherzentrale gibt Ihnen nützliche Tipps.
Höhe des Pflegegeldes ab 01.07.2021 (Tabelle)
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Pflegegeld |
Pflegegrad 1 |
0 Euro (kein Anspruch auf Pflegegeld!) |
Pflegegrad 2 |
331 Euro |
Pflegegrad 3 |
572 Euro |
Pflegegrad 4 |
764 Euro |
Pflegegrad 5 |
946 Euro |
Welche Pflegekasse ist wirklich gut? Anhand dieser Kriterien finden Sie die passende Pflegekasse
Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse, demnach ist die Auswahl der richtigen Krankenkasse entscheidend über die Leistungen, auf die Sie bzw. Ihr Senior Anspruch haben. Bei der Auswahl sollten Sie gezielt nach Ihren speziellen Bedürfnissen Ausschau halten, es kann aber auch nicht schaden, unter anderem nach folgenden Faktoren zu suchen:
- Gute Erreichbarkeit
- Unterstützung bei medizinischen Fragen sowie Behandlungsfehlern
- Zusatzleistungen (z.B. Impfungen)
- Bonusprogramme und Wahltarife
- Zuzahlungsermäßigung
- Angebote für chronisch Kranke
Oft gestellte Fragen
Ist die Pflegekasse das gleiche wie die Krankenkasse?
Sozusagen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenversicherung angesiedelt und regelt alle Leistungen der Pflegeversicherung. Für den Abschluss einer Pflegeversicherung ist es vonnöten, den Pflegegrad des Versicherten festzustellen.
Kann ich einen Widerspruch gegen die Pflegekasse einlegen?
Es kann vorkommen, dass ein eingereichter Antrag abgelehnt oder die Pflegestufe fehlerhaft eingestuft wird. Falls Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie einen Monat nach Eingang des Bescheides Zeit, um Widerspruch einzulegen. Falls Sie über die Möglichkeit eines Widerspruchs nicht unterrichtet wurden, verlängert sich diese Frist auf ein Jahr.
Zahlt die Pflegekasse einen Umzug?
Wenn der Pflegegrad des Seniors sich ändert und das Leben in der Wohnung nicht mehr einwandfrei funktioniert weil der Zugang z.B. nicht barrierefrei geschehen kann, ist ein Umzug unter Umständen nötig. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, § 40 Abs. 4 SGB XI. Lassen Sie sich am besten vor dem Umzug noch eine Bestätigung der Pflegekasse ausstellen, dass dem Zuschuss stattgegeben wurde.
Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe ist nicht zu verwechseln mit einer Pflegekraft. Eine Haushaltshilfe übernimmt im Haushalt anfallende Arbeiten wie z.B. Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung und Kleiderpflege. Die Pflegekasse übernimmt die Haushaltshilfe zu Teilen oder gänzlich, sofern der Anbieter nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.
Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?
Ja. Ein Hausnotruf zählt zu den anerkannten Hilfsmitteln für pflegebedürftige Senioren. Ein Zuschuss zum Hausnotruf-System von 30,35 Euro brutto im Monat ist möglich. In der Regel werden auch die Anschlussgebühren von der Pflegekasse übernommen.