3,6 Milliarden verschenkt: Ihre Pflege-Ansprüche im Überblick

Pflege von Familienmitgliedern kann emotional und finanziell belastend sein, doch jährlich bleiben in Deutschland rund 3,6 Milliarden Euro an Pflege-Ansprüchen ungenutzt. Berechtigte Personen haben beispielsweise Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für Haushaltshilfen und Kurzzeitpflege. Dr. Johannes Wimmer betont das weit verbreitete Unwissen über Pflegeansprüche und bietet mit dem Portal Pflege-ABC wichtige Informationen. Abhängig vom Pflegegrad können Betroffene bis zu 2.000 Euro monatlich sowie Zuschüsse für Wohnungsumbauten erhalten. Für vorübergehende Pflege oder bei Verhinderung gibt es ebenfalls spezifische finanzielle Unterstützung. Verpassen Sie nicht die Ihnen zustehende Unterstützung!

Die Pflege von Familienmitgliedern kann sowohl emotional als auch finanziell anspruchsvoll sein. Obwohl es anspruchsvolle finanzielle Leistungen gibt, um die Belastungen zu verringern, bleiben in Deutschland jährlich etwa 3,6 Milliarden Euro an Pflege-Ansprüchen ungenutzt. In diesem Blogartikel bieten wir einen Überblick über die Leistungen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zustehen, und erläutern, wie Sie darauf zugreifen können.

3,6 Milliarden verschenkt: Ihre Pflege-Ansprüche im Überblick

Die Deutsche Rentenversicherung hat bekanntgegeben, dass im Jahr 2022 Leistungsansprüche in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro ungenutzt geblieben sind. Dieser Betrag sollte eigentlich dazu dienen, die Belastungen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige zu verringern. Aber wie gelangt man an diese Mittel und wofür können sie genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag für die Pflege

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung, die Pflegebedürftigen monatlich zusteht. Die Deutsche Rentenversicherung informiert darüber, dass dieses Geld unter anderem für Haushaltshilfen, Begleitung bei Arztbesuchen oder zur Deckung der Kosten einer Kurzzeitpflege im Heim genutzt werden kann. Die berechtigte Person hat einen Anspruch auf 125 Euro pro Monat, das sind insgesamt 1.500 Euro im Jahr. Leider nutzen viele Bedürftige diesen Betrag nicht in vollem Umfang, was zu den ungenutzten 3,6 Milliarden Euro beiträgt.

Pflege ist ein Vollzeitjob

Dr. Johannes Wimmer, Humanmediziner und Vater einer todkranken Tochter, stellt fest, dass das weit verbreitete Unwissen über Pflegeansprüche ein großes Problem ist. Er betont, dass Pflege ein Vollzeitjob ist und dass viele Pflegepersonen ihrer Aufgabe wegen des Mangels an Unterstützung und Informationen nicht nachkommen können. Etwa 45 Prozent der pflegenden Angehörigen müssen durchschnittlich 290 Euro pro Monat für die Pflege ausgeben, oft ohne zu wissen, welche Rechte und Leistungen ihnen zustehen.

Informations-Portal Pflege-ABC

Um dieses Problem zu lösen, hat Dr. Wimmer das Informations-Portal Pflege-ABC initiiert. Auf dieser Plattform finden Sie kostenlos Informationen über grundlegende Themen der Pflege, wie zum Beispiel rechtliche Grundlagen und Antragsprozesse für Pflegeleistungen.

Wichtige finanzielle Ansprüche für Pflegebedürftige

Es gibt einige wichtige finanzielle Ansprüche, auf die pflegebedürftige Menschen Anspruch haben. Dies hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person ab, die von eins (niedrigster Grad) bis fünf (höchster Grad) reicht.

Je nach Pflegegrad hat eine betroffene Person Anspruch auf bis zu 2.000 Euro monatlich für die nötige Pflege. Außerdem kann für bestimmte Anpassungen oder Umbauten in der Wohnung der pflegebedürftigen Person ein Antrag auf einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gestellt werden.

Weitere Leistungen

Für pflegebedürftige Menschen, die aus verschiedenen Gründen in ein Pflege- oder betreutes Wohnheim ziehen müssen, können auch bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Darüber hinaus haben Pflegende und Angehörige seit Januar 2024 die Möglichkeit, sich bei der Pflege eines Angehörigen kurzzeitig von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne Urlaub nehmen zu müssen.

Angehörige, die bereits in Rente sind und eine pflegebedürftige Person versorgen, können ihre Rente erhöhen, indem sie einen Antrag auf Teilrentenbezug bei der Rentenversicherung stellen. Wenn pflegende Angehörige verhindert sind oder eine Auszeit brauchen, haben Pflegebedürftige ab dem zweiten Pflegegrad das Recht auf eine sogenannte “Kurzzeitpflege”, das heißt, sie dürfen je nach Grad bis zu acht Wochen in einer Einrichtung untergebracht werden. Auch bei kurzfristiger Verhinderung der regulären Pflegekraft steht Betroffenen eine Ersatzpflege zu. Hierbei können bis zu 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen genutzt werden.

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen hilft, sich in der komplexen Welt der Pflegeleistungen zurechtzufinden und die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die Sie oder Ihr Angehöriger benötigen. Für weitere Informationen empfehlen wir das Informationsportal Pflege-ABC.

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