Die Impfung gegen das Coronavirus

Impfungen im Alter

Die Gesundheit ist unser wichtigstes und deshalb auch schützenswertestes Gut.
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Unsere Gesundheit

Doch, um geistig fit bleiben zu können, ist natürlich eines unabdingbar – die körperliche Gesundheit. In der derzeitigen Situation steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie diese für möglichst viele Menschen gewährleistet werden kann.

Bis Anfang Januar diesen Jahres wurden weltweit 85 Millionen COVID-19-Erkrankte und mehr als 1,8 Millionen Todesfälle im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus gezählt. Angesichts dieser Zahlen, die sich über den gesamten Erdball verteilen, scheint die Impfung gegen das Coronavirus nicht nur sinnvoll, sondern womöglich auch als einzige Lösung. Zum Schutz für einen selbst, aber auch zur Eindämmung der Pandemie. 

Natürlich kommen hier auch Fragen auf. Denn eines ist klar: wir können uns nicht alle gleichzeitig impfen lassen, dafür gibt es bisher nicht genug Impfstoff. Wer darf sich also zuerst impfen lassen und wer entscheidet das überhaupt? Und, was muss ich tun, um mich impfen zu lassen? Diesen und weiteren Fragen wollen wir hier auf den Grund gehen.

 

Welche Impfstoffe gegen Covid-19 gibt es?

Seit Ende Dezember 2020 wird in Deutschland gegen Corona geimpft. In der Europäischen Union gibt es bisher zwei zugelassene Impfstoffe, die von der ständigen Impfkommission als gleichwertig beurteilt werden.
Am 21.12.2020 wurde der Impfstoff der Firma BioNTech “Comirnaty” zugelassen, am 06.01.2021 der COVID-19-Impfstoff der Firma Moderna. Beide Impfstoffe wurden zuvor klinisch getestet und erwiesen sich dabei als hoch wirksam.
Wie man das festgestellt hat: einem Teil der freiwilligen Probanden wurde der “echte” Impfstoff injiziert, einem anderen Teil wurde eine sogenannte Placebo-Impfung injiziert, also ein Stoff ohne Wirksamkeit. Es stellte sich heraus, dass Personen, denen der “echte” Impfstoff injiziert wurde, sich zu 95% weniger mit dem Corona-Virus angesteckt haben als die ungeimpften Personen. 

Leider kann man bisher noch nicht sagen, ob eine geimpfte Person trotz der Impfung noch ein Überträger des Virus sein kann und wie lange der Schutz durch die Impfung anhält. Nur eines ist klar: die Impfung bietet einen sehr guten Schutz vor einer eigenen Erkrankung.

 

Wie funktionieren die Corona-Impfstoffe?

Bei den beiden zugelassenen Impfstoffen handelt es sich um sogenannte mRNA-Impfstoffe, die in zwei Dosen im Abstand von mindestens 21 bzw. 28 Tagen verabreicht werden müssen. mRNA steht dabei für Messenger-RNA (übersetzt “Boten-RNA”).
Die RNA darf nicht mit der DNA verwechselt werden, denn hier besteht ein Unterschied – die RNA kann aufgrund biochemischer Unterschiede nicht ohne weiteres in die DNA des Menschen integriert werden.

Der Corona Impfstoff fungiert als eine Art “Bote”, der unsere Zellen anleitet, einen kleinen Teil aus der Hülle des Coronavirus herzustellen (das sogenannte Spike-Protein). Die Immunzellen in unserem Körper erkennen dieses Protein und bilden ein Antigen dagegen.
Sollte dann der Fall eintreten, dass einmal das “wirkliche” Coronavirus in unseren Körper eindringt, weiß der Körper bereits, was er tun muss um das Virus abzuwehren. Dadurch kann eine Erkrankung verhindert werden.
So lässt sich die Wirkungsweise sehr vereinfacht darstellen, wer es noch besser verstehen will, liest hier nach.

Der große Vorteil von mRNA-Impfstoffen ist, dass sie schnell entwickelt und in großen Mengen hergestellt werden können. Weltweit wurden zuvor noch keine Impfstoffe, die nach diesem Muster funktionieren, zugelassen.

Anders arbeiten Vektor-Impfstoffe (z.B. Masern-Impfung): hier wird ein für den Menschen ungefährliches Virus injiziert, weshalb man auch von einer Lebendimpfung spricht. Bisher sind in der EU keine SARS-CoV-2-Impfstoffe, die nach dem Vektorprinzip ablaufen, zugelassen.

 

Welche Nebenwirkungen der Corona Impfung gibt es?

Bei den klinischen Studien mit mehreren zehntausenden Teilnehmern wurden laut des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (Stand: 28.12.2020) keine schwerwiegenden Begleiterscheinungen zur Impfung bekannt. Reaktionen wie beispielsweise leichtes Unwohlsein sind jedoch wie bei jeder Impfung nicht auszuschließen. Genauere Informationen zu den Ergebnissen aus den Studien finden Sie hier.

 

Informationen für Allergiker

Sofern keine Allergie gegen einen Inhaltsstoff der jeweiligen Impfung vorliegt, ist keine unerwünschte Reaktion oder ein erhöhtes Risiko für Allergiker anzunehmen. Allerdings kam es vereinzelt zu schwerwiegenden, allergischen Unverträglichkeitsreaktionen nach der Zulassung des Impfstoffs Comirnaty. Das Robert-Koch-Institut weist auf eine Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts für Allergiker hin.

Übrigens: Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Impfung nach bereits unbemerkt durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine Gefährdung darstellt.  

 

Wer wird wann gegen Corona geimpft?

Da der Impfstoff erst seit Kurzem hergestellt wird und ein großer Bedarf besteht, können sich nicht alle Menschen gleichzeitig impfen lassen. So wurde eine Reihenfolge festgelegt, in der verschiedene Personengruppen zur Impfung zugelassen werden.
Als erstes dürfen sich selbstverständlich Menschen impfen lassen, die einem besonders hohen Risiko durch eine Erkrankung an Corona ausgesetzt sind. Das heißt Menschen, die höchstwahrscheinlich einen schweren Krankheitsverlauf durchleben würden oder sogar in der Folge versterben würden. Außerdem dürfen sich Menschen impfen lassen, die aufgrund ihres Berufs einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Dazu zählen zum jetzigen Zeitpunkt:

 

  • BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z.B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-PatientInnen)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in der Hämatoonkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen. 

 

Als nächstes darf sich die Personengruppe im Alter von 75-79 Jahren und weitere gefährdete Personen impfen lassen. Eine genaue Aufschlüsselung der insgesamt sechs definierten Personengruppen, findet sich in der Mitteilung der Ständigen Impfkommission.
Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut.

Die genaue Umsetzung dieser Empfehlung obliegt den Bundesländern, ebenso wie die Gestattung von Ausnahmen.

 

Wie kann ich mich impfen lassen?

Wann welche Personengruppe zur Impfung zugelassen wird, wird öffentlich bekanntgegeben. Außerdem kann man sich unter der bundesweiten Hotline 116-117 informieren und beraten lassen (sieben Tage die Woche 08:00 – 22:00 Uhr).
Ist man einmal an der Reihe, ist eine Terminbuchung für die Impfung erforderlich. Diese wird über das Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes gesteuert. Man kann sich bereits jetzt für einen Termin registrieren und bekommt dann Bescheid, sobald die eigene Personengruppe an der Reihe ist.
Die genauen Informationen finden sich auf den offiziellen Webseiten der Ministerien. Für Bayern finden sich diese beispielsweise hier.

Die Impfung ist für alle Bürger kostenlos und nicht verpflichtend.

 

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