KBV: Vorsicht bei Blankoverordnungen in der häuslichen Krankenpflege

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat jüngst Vertragsärzte zur Vorsicht bei der Ausstellung von Blankoverordnungen in der häuslichen Krankenpflege aufgerufen. Bei dieser neuen Regelung delegieren Ärzte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen wie Wundbehandlung an Pflegefachkräfte. Aufgrund noch unklarer Verträge zwischen Pflegediensten und Krankenkassen auf Landesebene sollten Ärzte jedoch sicherstellen, dass Pflegedienste Blankoverordnungen akzeptieren können. Andernfalls wird empfohlen, solche Verordnungen zu vermeiden, um nachträgliche Probleme zu verhindern. Neue Ankreuzfelder auf dem Formular 12 erleichtern die Ausstellung dieser Verordnungen. Trotz der möglichen Vorteile ist bei der Anwendung von Blankoverordnungen Vorsicht geboten.

Im Rahmen der aktuellen Gesundheitsdebatten stößt eine neue Entwicklung auf großes Interesse: die Einführung der Blankoverordnung für häusliche Krankenpflege. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kürzlich eine Empfehlung herausgegeben, die Vertragsärzte bei der Anwendung dieser Verordnungen vor voreiligen Entscheidungen warnt.

Was ist eine Blankoverordnung in der häuslichen Krankenpflege?

Eine Blankoverordnung ist ein formalisierter Prozess, bei dem Vertragsärzte die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer bestimmter medizinischer Maßnahmen, wie zum Beispiel der akuten Wundbehandlung, an qualifizierte Pflegefachkräfte delegieren. Am 1. Juli startete die Möglichkeit für Ärzte, solche Blankoverordnungen auszustellen. Dies ermöglicht die Übertragung von Entscheidungskompetenzen an Pflegefachkräfte, um eine patientenorientierte Versorgung sicherzustellen.

Warum warnt die KBV vor voreiligen Entscheidungen?

Die kürzlich ausgesprochene Empfehlung der KBV zu vorsichtiger Anwendung dieser Blankoverordnungen geht auf noch fehlende Verträge zwischen Pflegedienstverbänden und Krankenkassen auf Landesebene zurück. Diese Verträge sind Voraussetzung dafür, dass Pflegedienste Blankoverordungen entgegennehmen und entsprechende Entscheidungen treffen dürfen. Aktuell ist jedoch unklar, ob in allen Bundesländern solche Verträge zwischen Krankenkassen und Pflegeverbänden vorhanden sind.

Empfehlungen für Vertragsärzte

In dieser unsicheren Situation rät die KBV den Vertragsärzten zur Vorsicht. Diese sollten Blankoverordnungen nur ausstellen, wenn sie sicherstellen können, dass Pflegedienste diese auch annehmen können. Andernfalls sollten sie bei allen Maßnahmen selbst über Häufigkeit und Dauer entscheiden, um mögliche Probleme und nachträglichen Aufwand zu vermeiden.

Änderungen im vertragsärztlichen Formular 12

Im Zuge dieser Neuerung wurden im vertragsärztlichen Formular 12 “Verordnung häuslicher Krankenpflege” entsprechende Ankreuzfelder eingeführt. Diese erleichtern es den Ärzten, Blankoverordnungen für bestimmte Maßnahmen zu vergeben und damit die Entscheidung an die Pflegefachkräfte zu delegieren.

Fazit: Vorsicht bei der Anwendung von Blankoverordnungen

Die Einführung der Blankoverordnung für häusliche Krankenpflege bedeutet eine potentielle Verbesserung der Patientenversorgung, bei der jedoch mit Bedacht vorgegangen werden sollte. Aufgrund der fehlenden Verträge zwischen Pflegediensten und Krankenkassen auf Landesebene sollte die Ausstellung solcher Verordnungen sorgfältig geprüft und in einigen Fällen vielleicht sogar vermieden werden.

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