In Deutschland, gibt es laut dem Statistischen Bundesamt etwa fünf Millionen Pflegebedürftige. Ungefähr 80 Prozent dieser Personen werden zuhause von Familienmitgliedern gepflegt. Diese Form der Pflege wird durch das Pflegegeld unterstützt, welches Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 von ihrer Pflegeversicherung erhalten. Häufig wird dieses Geld an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Doch was passiert in Fällen, in denen diese pflegenden Angehörigen Schulden haben? Kann das Pflegegeld gepfändet werden, und wenn ja, wie kann es davor geschützt werden? Dieser Artikel beleuchtet das Thema ‘Pfändungsschutz: Bleibt Pflegegeld vor Gläubigern sicher?‘.
Ist Pflegegeld pfändbar?
Nach dem Bundesgesundheitsministerium können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 frei über das Pflegegeld verfügen. Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2024 liegt dieses zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 947 Euro (Pflegegrad 5). Die weit verbreitete Praxis ist allerdings, dass die Pflegebedürftigen das Geld an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob dieses Geld in Fällen, in denen die pflegenden Angehörigen Schulden haben, gepfändet werden kann.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Oktober 2022 ist das weitergeleitete Pflegegeld unpfändbar, selbst wenn die pflegenden Angehörigen verschuldet sind. Der Grund dafür ist, dass das Pflegegeld nicht als Entgelt für bestimmte Leistungen betrachtet wird, sondern als materielle Anerkennung dient. Eine Pfändung dieses Geldes würde dem gesetzlichen Ziel des Pflegegeldes widersprechen.
In dem Fall, über den der Bundesgerichtshof entschieden hatte, war es eine verschuldete Mutter, die ihren autistischen Sohn gepflegt und das Pflegegeld von ihm erhalten hatte. Ihr Insolvenzverwalter wollte das Pflegegeld auf das pfändbare Arbeitseinkommen anrechnen. Dem widersprach der Bundesgerichtshof jedoch.
Wie wird das Pflegegeld vor der Pfändung geschützt?
Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes gilt das Pflegegeld nicht automatisch als unpfändbar. Um es vor einer möglichen Pfändung zu schützen, müssen die Betroffenen ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Ein bestimmter Grundfreibetrag auf diesem Konto ist dann vor Zugriffen von Gläubigern geschützt. Dieser Freibetrag kann durch das Pflegegeld erhöht werden.
Es ist also wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld generell vor der Pfändung geschützt ist und dass es Möglichkeiten gibt, diesen Schutz zu gewährleisten. Für Pflegebedürftige bedeutet das, dass sie das Geld weiterhin verwenden können, um für ihre Bedürfnisse zu sorgen oder es an ihre pflegenden Angehörigen weiterzugeben.
Für detailliertere Informationen zum Thema Pflegegeld und Pfändung können Sie den vollständigen Bericht auf der Website der Allgäuer Zeitung lesen.
Quelle: Allgäuer Zeitung