Pflege und Beruf? So meistern Sie die Herausforderung!

Die Vereinbarkeit von Pflege eines Angehörigen und Beruf stellt eine große Herausforderung dar, besonders für Frauen, die oft diese Verantwortung übernehmen. Das Pflegezeitgesetz bietet dabei Hilfen wie das Pflegeunterstützungsgeld, das bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz bietet, und die Möglichkeit der Pflegezeit, bei der Arbeitnehmer bis zu sechs Monate freigestellt werden können. Zudem können Pflegende ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Wichtig ist eine gezielte Planung und Organisation sowie die Nutzung von Unterstützungsangeboten und Beratungsstellen. Weitere Informationen und Kurse zur häuslichen Pflege stehen online zur Verfügung.

Wenn Sie neben Ihrer Berufstätigkeit die Pflege eines Angehörigen übernehmen, stehen Sie vor einer großen Herausforderung. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Ihre Zeit, Ängste und Energie fordert. In Deutschland sind etwa 5 Millionen Menschen pflegebedürftig und 80% davon werden zu Hause gepflegt, meistens von Verwandten. Im Allgemeinen werden Frauen mit der Pflege beauftragt, oft unterstützt durch ambulante Pflegedienste.

Die gesetzliche Regelung zur Pflege und Beruf

Das Gesetz bietet gewisse Erleichterungen, die Pflegenden helfen, die Pflege und Arbeit sicherzustellen. § 7 des Pflegezeitgesetzes enthält einige Bestimmungen, die die Pflegepersonen bei der Organisation der Pflege unterstützen und zumindest zeitweise Entlastung schaffen.

Das Pflegeunterstützungsgeld

Falls ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, können Sie das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die es berufstätigen Pflegepersonen ermöglicht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die pflegerische Versorgung ihres Familienmitglieds zu organisieren. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes beträgt 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Auszeit für die Pflege: Die Pflegezeit

Alle Arbeitnehmer, die einen nahe pflegenden Angehörigen zu Hause pflegen, haben Anspruch auf Pflegezeit. Sie haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden. Außerdem haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz während dieser Zeit. Um einen Lohnausfall während der Pflegezeit abzufedern, können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

Familienpflegezeit: Arbeitszeitreduzierung für die Pflege

Arbeitnehmer, die einen nahe pflegenden Angehörigen zu Hause pflegen, können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Diese Regelung gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeiter. Auch während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom BAFzA, mit dem Sie einen Teil Ihres entgangenen Einkommens kompensieren können.

Schaffen Sie eine Balance zwischen Pflege und Beruf

Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erreichen, sollte zunächst eine umfassende Informationsbeschaffung und -(auf)bereitung erfolgen. Es ist hilfreich, die gesetzlichen Möglichkeiten und Unterstützungsangebote zu kennen und in Anspruch zu nehmen.

Planung und Organisation

Planen und organisieren Sie den Pflegealltag sorgfältig und rechtzeitig. Sie sollten die Zeit, die Sie für die Pflege aufbringen können, Ihrem Arbeitgeber mitteilen und eine Vereinbarung treffen, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeits-, Familien- und Pflegeleben im Gleichgewicht bleibt.

Ansprechpartner und Unterstützung

Suchen Sie Rat und Unterstützung bei Familienmitgliedern, Freunden, Kollegen und professionellen Beratungsstellen. Sie können auch Online-Pflegekurse nutzen, um sich weiterzubilden und Möglichkeiten zur Entlastung zu entdecken.

Noch mehr Informationen zum Thema können Sie auf der Website von Seniohilfe finden. Hier können Sie sich auch für Online-Pflegekurse anmelden und so Ihre Kenntnisse über die häusliche Pflege und die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf erweitern.

Quellen

Seniohilfe: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

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