Im Bereich der Pflege steht betroffenen Personen und deren Angehörigen oft mehr finanzielle Hilfe zu, als sie vermuten. Doch immer wieder bleibt ein Großteil dieser Ansprüche ungenutzt und verfällt. In diesem Blog-Artikel erfahren Sie mehr darüber, welche Leistungen Ihnen in der Pflege zu stehen und wie Sie diese beanspruchen können. Dabei berufen wir uns auf Informationen der deutschen Rentenversicherung und Beiträge von Experten wie Dr. Johannes Wimmer, die den vollständigen Überblick in diesem Artikel gegeben haben.
Pflegechaos: Milliarden ungenutzt! Ihre Rechte und Ansprüche
Pflegeleistungen-Ansprüche – Wissen Sie Bescheid?
Die Tatsache, dass viele Pflegeleistungen ungenutzt bleiben, ist besorgniserregend. Die Deutsche Rentenversicherung hat festgestellt, dass allein im Jahr 2022 Leistungsansprüche in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro nicht genutzt wurden. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich mit den eigenen Ansprüchen vertraut zu machen und diese auch geltend zu machen. Um Ihnen dabei zu helfen, geben wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Leistungen und wie Sie diese beanspruchen können.
Entlastungsbetrag: Was ist das und wer hat Anspruch darauf?
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Hilfe, die Pflegebedürftigen monatlich zusteht. Er dient beispielsweise als Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen und Spaziergängen oder zur Deckung der Kosten einer mehrwöchigen Kurzzeitpflege im Heim. Pro Monat stehen Ihnen hier 125 Euro zu. Trotz dieses Angebot bleibt jedoch ein großer Teil dieser Leistungen ungenutzt.
Die Pflegegrade: Wie bestimmt man sie und welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Pflegebedürftige Menschen haben grundsätzlich das Recht auf finanzielle Unterstützung. Die Höhe hängt dabei von dem sogenannten Pflegegrad ab. Pflegegrade sind eine Einstufung der Bedürftigkeit, die von der Krankenkasse durchgeführt wird. Das Spektrum reicht von Pflegegrad eins (geringste Bedürftigkeit) bis Pflegegrad fünf (höchste Bedürftigkeit). Bei einem Pflegegrad Fünf kann die betroffene Person bis zu 2.000 Euro monatlich für die nötige Pflege erhalten.
Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Umzüge
Je nach Pflegegrad kann es sein, dass die Wohnung der betroffenen Person durch spezielle Möbel angepasst oder sogar umgebaut werden muss. Dafür kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Ähnliches gilt für einen Umzug: Wenn die pflegebedürftige Person aus verschiedenen Gründen in ein Pflege- oder betreutes Wohnheim ziehen muss, können hierfür ebenfalls bis zu 4.000 Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.
Andere finanzielle Unterstützung und Ansprüche
Ab dem Pflegegrad zwei stehen pflegebedürftigen Personen verschiedene andere Leistungen zu. Darunter fällt beispielsweise die “Kurzzeitpflege”, bei der sie bis zu acht Wochen im Jahr in einer Einrichtung untergebracht werden können. Außerdem haben pflegende Angehörige, die kurzfristig verhindert sind, das Recht, eine andere Person für die Pflege einspringen zu lassen. Hierfür stehen bis zu 1.612 Euro zu, die für bis zu sechs Wochen beantragt werden können.
Wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können
Um Menschen einen besseren Zugang zu ihren Ansprüchen zu ermöglichen, hat der Humanmediziner Dr. Johannes Wimmer das Informations-Portal Pflege-ABC initiiert. Dort können Sie sich kostenlos über wichtige und grundlegende Themen der Pflege informieren – zum Beispiel über rechtliche Grundlagen oder wie die Beantragung von Pflegeleistungen abläuft.
Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Es geht dabei nicht nur um Ihre Rechte, sondern auch um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Sie haben das Recht, die Unterstützung zu erhalten, die Ihnen zusteht. Also machen Sie davon Gebrauch!
Für weitere Details und Informationen empfehlen wir Ihnen, den vollständigen Artikel auf www.hna.de zu lesen.