Pflegegeld 2024: Erhöhung und neue Beträge für Pflegegrad 2

Pflege ist ein zentrales Thema, das viele betrifft. Für 2024 wird das Pflegegeld für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 um rund 5% auf 332 Euro monatlich erhöht. Rund 1,88 Millionen Menschen fallen in diese Kategorie, mit vielen von ihnen, die von Angehörigen gepflegt werden. Wer zusätzlich Hilfe von einem Pflegedienst erhält, profitiert von der Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Interessanterweise nutzen etwa 43,7% der Pflegebedürftigen diese Kombinationsleistungen. Schon für 2025 ist eine weitere Erhöhung des Pflegegelds um 4,5% geplant, was dann auf etwa 347 Euro ansteigt.

Pflege ist ein zentrales Thema, das viele Menschen betrifft. Mit der steigenden Lebenserwartung und der Anzahl von Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen, ist das Interesse an Informationen rund um das Thema Pflegeleistungen entsprechend hoch. In diesem Beitrag möchten wir uns vor allem mit dem Thema Pflegegeld 2024 und den Änderungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 beschäftigen.

Pflegegeld 2024: Erhöhung und neue Beträge für Pflegegrad 2

Pflegegrad 2: Wer ist betroffen und wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen, dass rund 40,8% der Pflegebedürftigen Menschen in Deutschland einen Pflegegrad 2 haben. Das sind fast 1,88 Millionen Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Laut Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) besteht für diese Personen Anspruch auf Pflegegeld.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 in 2024?

In 2024 gibt es eine Erhöhung des Pflegegeldes um rund 5%. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 in diesem Jahr 332 Euro monatlich erhalten. Dieses Pflegegeld können die Pflegebedürftigen nach Belieben verwenden, es ist an keinen speziellen Zweck gebunden.

Interessant ist hierbei zu erwähnen, dass fast 1,42 Millionen Menschen, die allein von Angehörigen gepflegt werden, einen Pflegegrad 2 haben und somit Pflegegeld in Höhe von 332 Euro erhalten.

Auswirkungen auf Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung

Nicht alle Pflegebedürftigen werden ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Viele erhalten Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. In diesem Fall haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegesachleistungen bzw. die Kombinationsleistung. Die Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld kann in verschiedenen Anteilen in Anspruch genommen werden. Pflegebedürftige, die ihre ihnen zustehende Pflegesachleistung nur teilweise ausschöpfen, erhalten daneben ein anteiliges Pflegegeld.


Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) Pflegegeld Pflegesachleistung Gesamtanspruch
0 : 100 0 Euro 761 Euro 761 Euro
10 : 90 33,20 Euro 684,90 Euro 718,10 Euro

Rund 43,7% der Personen, die von Angehörigen und einem Pflegedienst oder nur von einem Pflegedienst betreut werden, haben einen Pflegegrad 2. Dies betrifft also mehr als 457.000 Menschen, die von diesen Änderungen 2024 betroffen sind.

Ausblick auf 2025: Weitere Erhöhungen geplant

Für 2025 ist eine weitere Erhöhung des Pflegegelds um 4,5% geplant. Dies würde bedeuten, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 dann etwa 347 Euro pro Monat erhalten. Auch die Pflegesachleistung soll 2025 erhöht werden.

Für detaillierte Informationen zum Thema Pflegegeld und Pflegegrad 2 verweisen wir auf die offizielle Quelle unseres Artikels: Allgäuer Zeitung.

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