Im Jahr 2024 sehen sich Millionen von Pflegebedürftigen sowie ihre Angehörigen und Pflegepersonen mit einer erhöhten Pflegeleistung bei Pflegegrad 2 konfrontiert. Doch sind 332 Euro genug? In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf das Pflegegeld in 2024, die Höhe bei Pflegegrad 2, und was es für pflegebedürftige Angehörige bedeutet. Erfahren Sie mehr über die Kombinationsleistung von Pflegesachleistung und Pflegegeld, und was es für die Pflegeversicherung bedeutet.
Pflegegeld 2024: Eine Erhöhung im Rahmen der Pflegereform
Beginnen wir mit dem Pflegegeld im Jahr 2024. Laut des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bedeutet dies eine Erhöhung von 316 Euro auf 332 Euro (Quelle).
Sind 332 Euro genug für Pflegegrad 2?
Obwohl die Erhöhung von 316 Euro auf 332 Euro eine bedeutende Verbesserung darstellt, werden einige pflegebedürftige Menschen und ihre Pflegepersonen sich fragen, ob dies ausreicht. Das hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Pflegebedürfnisse und Lebensumstände der betroffenen Person.
Wichtig zu beachten ist, dass das Pflegegeld an keinen bestimmten Zweck gebunden ist und frei verwendet werden darf. Das bedeutet, dass es für medizinische Kosten, Pflegehilfsmittel, Lebensmittel, Kleidung oder andere notwendige Ausgaben verwendet werden kann.
Pflegebedürftige Angehörige und das Pflegegeld
In Deutschland leben rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Die größte Gruppe unter den Pflegebedürftigen machen laut dem Statistischen Bundesamt Destatis mit 40,8 Prozent Personen mit Pflegegrad 2 aus. Etwa 92,7 Prozent dieser Gruppe werden zuhause gepflegt, was etwa 1,88 Millionen Menschen ausmacht. Wenn diese Menschen zuhause durch Angehörige gepflegt werden, haben sie Anspruch auf Pflegegeld.
Für den Bezug von Pflegegeld muss die Pflege zuhause z.B. durch pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen sichergestellt sein. Zudem muss für den Anspruch auf Pflegegeld mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Leistung wird dann – in der Höhe nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt – von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung ausgezahlt.
Kombinationsleistung Pflegegeld: Bei ambulanter Pflege
Interessant ist auch der Aspekt der Kombinationsleistung. Wenn Angehörige nicht nur von Familienmitgliedern, sondern auch von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, bekommen sie nach Paragraf 38 SGB XI ein anteiliges Pflegegeld.
Dies gilt für etwa 1,05 Millionen Pflegebedürftige, die laut der Pflegestatistik von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Sie haben also mindestens Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn nicht auf die sogenannte Kombinationsleistung – die Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld.
Für weitere detaillierte Informationen empfehlen wir Ihnen, den Originalartikel zum Thema auf der Website der Allgäuer Zeitung zu lesen.
Unabhängig davon, dass die Höhe des Pflegegeldes individuell variiert, ist es von höchster Bedeutung, dass alle Pflegebedürftigen und ihre Pflegepersonen die ihnen zustehenden Pflegeleistungen voll ausnutzen und frühzeitig über geplante Änderungen im Pflegesystem informiert sind.