Pflegegeld 2025: Wer kriegt wie viel mehr?

In diesem Blog-Beitrag gehen wir auf das Thema Pflegegeld ein. Unter Keyword-Begriffen wie “Pflegegeld Anspruch”, “Pflegegrad Voraussetzungen”, “Pflegebedürftige häusliche Pflege”, “Pflegegeld Höhe” und “Pflegegeld Erhöhung 2025” erläutern wir im Detail, wer Anspruch auf Pflegegeld hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen gehandhabt wird, wie hoch das Pflegegeld ist und wie die geplante Erhöhung des Pflegegeldes ab 2025 aussehen wird. Informationen im Artikel werden aus Merkur.de bezogen.

Pflegegeld 2025: Wer kriegt wie viel mehr?

Verstehen Sie die Pflegegeldberechtigung

Pflegegeld ist eine Wohlfahrtsleistung, die Personen gewährt wird, die auf Pflege angewiesen sind und von Verwandten, Freunden oder Freiwilligen gepflegt werden. Die Notwendigkeit der Pflege und der Anspruch auf Pflegegeld wird durch eine Bewertung durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Bewerter festgestellt.

Kriterien für den Bezug von Pflegegeld

Ab dem Pflegegrad 2 und wenn die Pflege von Freunden oder Familienmitgliedern sichergestellt ist, besteht der Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person überwiesen und in der Regel an die Pflegenden weitergegeben.

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ist je nach Grad der Bedürftigkeit gestaffelt. Hier ist eine Übersicht über die Höhe des Pflegegeldes, die den einzelnen Pflegegraden entspricht:

  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Pflegegelderhöhung 2025

Es ist geplant, das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent anzuheben. Danach wird das Pflegegeld wie andere Leistungen der Pflegekasse alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Die erste Anpassung würde dann Anfang 2028 stattfinden.

Häusliche Pflege und Qualitätssicherung

Damit die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist und die Betreuungspersonen richtig angeleitet werden, gibt es eine Pflichtberatung. Bei Pflegegraden 2 und 3 findet diese einmal pro Halbjahr statt. Bei Pflegegraden 4 und 5 einmal pro Vierteljahr. Falls sie nicht teilnehmen, kann das Pflegegeld reduziert oder ganz gestrichen werden.

Pflegegeld und Einkommensanrechnung

Wenn die pflegebedürftige Person das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergibt, wird das Geld nicht zum Einkommen gerechnet. Daher müssen Sie keine Kürzungen des Bürgereinkommens oder Ähnliches befürchten.

Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause von einem Pflegedienst betreut wird, kann dies als Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wenn Sie diese Sachleistungen nicht vollumfänglich in Anspruch nehmen, können Sie anteiliges Pflegegeld erhalten.

Weitere Informationen zum Pflegegeld, zu den Qualifikationen und zu den Rechte und Pflichten der Betreuer finden Sie auf Merkur.de.

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