In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt etwa fünf Millionen pflegebedürftige Personen. Rund 80 Prozent davon werden zuhause versorgt, größtenteils durch Angehörige. Für diese Leistung erhalten Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Was aber passiert, wenn pflegende Angehörige sich verschulden? Ist das Pflegegeld pfändbar? Wir beleuchten in diesem Artikel die Komplexität dieser Frage.
Pflegegeld bei Schulden: Ist Ihr Geld wirklich sicher?
Was ist Pflegegeld?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben laut dem Bundesgesundheitsministerium Anspruch auf Pflegegeld. Diese Leistung beträgt seit der Erhöhung zum 1. Januar 2024 derzeit 332 Euro (Pflegegrad 2), 573 Euro (Pflegegrad 3), 765 Euro (Pflegegrad 4), oder 947 Euro (Pflegegrad 5). Gewöhnlich wird das Pflegegeld als materielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Pflegegeld und Verschuldung
Szenario: Pflegende Angehörige verschulden sich – kann das Pflegegeld dann gepfändet werden? Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 20. Oktober 2022 (Az. IX ZB 12/22) entschieden, dass das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld unpfändbar ist. Eine Pfändung würde dem gesetzlichen Ziel des Pflegegeldes widersprechen, da es nicht als Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern als Anerkennung dient.
Ein konkreter Fall: Pflegegeld unpfändbar
In dem Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, ging es um eine verschuldete Mutter, die ihren autistischen Sohn pflegte und das Pflegegeld von ihm erhielt. Der Insolvenzverwalter hatte beantragt, das Pflegegeld auf das pfändbare Arbeitseinkommen anzurechnen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden:
“Das Pflegegeld ist unpfändbar.”
Das Pflegegeld ist somit auch im Falle einer Verschuldung der pflegenden Angehörigen gesichert.
Der Pfändungsschutz bei Pflegegeld
Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes unterliegt das Pflegegeld nicht automatisch dem Pfändungsschutz. Um das Pflegegeld vor einer Pfändung zu schützen, müssen Betroffene ein sogenanntes P-Konto oder Pfändungsschutzkonto einrichten. Ein bestimmter Grundfreibetrag bleibt den Schuldnern dann für den Lebensunterhalt. Die Pfändungsfreigrenze kann durch das Pflegegeld erhöht werden.
Fazit
Quelle: allgaeuer-zeitung.de