Pflegegrad 1: Notwendigkeit oder Hürde? – Medicproof zweifelt Reform an
Die Einführung von fünf Pflegegraden durch die Reform der Pflegebedürftigkeit im Jahr 2017 sollte mehr Menschen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung ermöglichen. Insbesondere der neu geschaffene Pflegegrad 1 stand im Mittelpunkt dieser Bestrebungen. Doch die medicproof Begutachtungsdienst der privaten Kassen warf jüngst die Frage auf, ob Pflegegrad 1 tatsächlich notwendig ist.
2017: Änderung der Pflegebedürftigkeit führt zu mehr Anträgen
Das Ergebnis der Reform? Eine gestiegene Anzahl an Anträgen und Begutachtungen. Tatsächlich erhielten 24% aller Erstbegutachteten den Pflegegrad 1. Das lässt eine Frage aufkommen: Sind die Leistungen der Pflegeversicherung für diese Personen wirklich notwendig?
Warum Pflegegrad 1 oft infrage gestellt wird
Mit der Einführung von Pflegegrad 1 sollte die frühzeitige Unterstützung der Pflegebedürftigen und die Verbesserung präventiver Maßnahmen im Mittelpunkt stehen. Dennoch zeigt eine Umfrage unter 1.200 Gutachtern, dass mehr als zwei Drittel der Antragsteller in erster Linie auf finanzielle Unterstützung abzielen. Sie weisen auf, dass nur etwa 16% der Versicherten professionelle Pflege sowie Heilmittel und rehabilitative Maßnahmen nachfragen.
Leistungen der Pflegeversicherung wirklich notwendig?
Bemerkenswert ist, dass 80% der Gutachter keine Notwendigkeit sehen, die Leistungen der Pflegeversicherung auf Personen auszuweiten, die aktuell keinen Pflegegrad erhalten. Darüber hinaus sind sie der Meinung, dass etwa ein Drittel der Personen mit Pflegegrad 1 gar keine Leistungen der Pflegeversicherung benötigt.
Pflegegrad 1: Ältere Versicherte profitieren
Dennoch hat der Pflegegrad 1 auch Vorteile. Insbesondere ältere Versicherte haben durch die Einführung des Pflegegrads einen erleichterten Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung. In der Tat sind Personen, die nach einer Erstbegutachtung den Pflegegrad 1 erhalten, mit fast 79 Jahren im Durchschnitt die ältesten Pflegebedürftigen.
Leistungen des Pflegegrads 1
Mit Pflegegrad 1 haben Versicherte Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Darüber hinaus gibt es bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel und 25,50 Euro für einen Hausnotruf. Für Wohnraumanpassungen können sie sogar mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro rechnen.
Zusammenfassung
Die Reform der Pflegebedürftigkeit im Jahr 2017 mit dem Hauptziel, mehr Menschen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung zu gewähren, hat zu einer Erhöhung der Anträge und Begutachtungen geführt. Insbesondere der Pflegegrad 1 ist hier hervorzuheben. Doch während einige Gutachter keinen Mehrwert in der Einführung dieses Pflegegrads sehen, zeigt sich, dass gerade ältere Versicherte davon profitieren können.
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