Pflegegrad 2: Neue Pflegesachleistungen & Pflegegeld 2024 enthüllt!
Pflegesachleistungen Pflegegrad 2: Was Sie Wissen Müssen
Die Pflegebedürftigen, die zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, erhalten Pflegesachleistungen. Zum 1. Januar 2024 wurde die Leistung erhöht. Aber wie viel Geld gibt es jetzt bei Pflegegrad 2? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die neuen Pflegesachleistungen und Pflegegeld für Pflegegrad 2 im Jahr 2024.
Formeln und Statistiken: Pflegesachleistungen Pflegegrad 2
Von den rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland haben etwa 40,8 Prozent einen Pflegegrad 2, das sind in etwa 1,88 Millionen Menschen. Laut dem Statistischen Bundesamt Destatis werden laut der Pflegestatistik 2021 rund 92,7 Prozent zuhause gepflegt. Von diesen Personen bedeutet das, dass ca. 1,74 Millionen Menschen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben wenn sie durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden.
Ansprechpartner & Grundsätzlicher Anspruch
Pflegebedürftige haben laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anspruch auf Pflegesachleistungen, sofern sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Zudem übernimmt die gesetzliche sowie die private Pflegeversicherung dann bis zu einem Maximalbetrag die Kosten für den ambulanten Pflegedienst. Die maximale Leistungshöhe ist gestaffelt nach dem Pflegegrad.
Die aktuellen Ansprüche für Pflegegrad 2
Im Jahr 2024 beträgt die maximale Pflegesachleistung für Pflegegrad 2 eine Summe von 761 Euro pro Monat. Dies bedeutet eine Erhöhung von etwa fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Erhöhung wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 wirksam. Insgesamt sind über 457.000 Menschen oder 43,7 Prozent der Pflegebedürftigen, die zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, betroffen.
Kombinationsleistung: Pflegesachleistung und Pflegegeld
Es besteht auch die Möglichkeit, die sogenannte Kombinationsleistung zu nutzen, wenn die Pflegesachleistung nur teilweise ausgeschöpft und Angehörige einen Teil der Pflege leisten. Hierbei wird das Pflegegeld anteilig gezahlt. Das bedeutet, wenn zum Beispiel die Pflegesachleistung zu 65 Prozent ausgeschöpft wird, erhalten Pflegebedürftige noch 35 Prozent des Pflegegeldes.
Weitere Erhöhungen sind geplant
Zum 1. Januar 2025 ist eine weitere Erhöhung der Pflegesachleistung um 4,5 Prozent geplant. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 würden dann vermutlich bis zu 794 Euro monatlich erhalten.
Die Pflegeversicherung und die Pflegesachleistungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen informieren, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link: Allgäuer Zeitung.