Pflegehilfsmittel-Betrug: Strenge Regeln ab Juli 2024!

Ab Juli 2024 treten neue Regeln für Pflegehilfsmittel in Kraft, um Betrug zu verhindern und die individuelle Versorgung zu verbessern. Pflegebedürftige müssen künftig selbst den Kontakt zu Anbietern initiieren, ungebetene Anrufe und Besuche sind untersagt. Boxen mit Pflegehilfsmitteln dürfen nur noch individuell zusammengestellt werden. Außerdem ist vor dem Antrag eine Beratung durch geschulte Fachkräfte verpflichtend. Ab Januar 2025 steigt zudem der Betrag für Pflegehilfsmittel, wodurch mehr Unterstützung möglich wird. Diese Änderungen sorgen für mehr Sicherheit und effizientere Nutzung der Mittel für Pflegebedürftige und ihre Pflegekräfte.

Mit Beginn des Monats Juli 2024 sind sehnlichst erwarteten Änderungen in der Regelung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für Pflegebedürftige in Kraft getreten. Wir blicken auf, was sich ändert und welche Auswirkungen dies auf die Pflegebedürftigen und ihre Pflegekräfte hat.

Was Pflegehilfsmittel sind und wer Anspruch darauf hat

Getreu dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) stehen Pflegehilfsmittel den Pflegebedürftigen zur Verfügung, die zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden und einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben. Dieser Personenkreis hat Anspruch auf eine Kostenübernahme von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel. Diese können u.a. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen, oder auch Schutzbekleidung sein.

Warum wurde die Regelung der Pflegehilfsmittel überarbeitet?

In der Vergangenheit wurden Pflegebedürftige leider häufig Ziel von Betrügern. Betrüger versuchten, Pflegebedürftige mit ungebetenen Anrufen und Besuchen dazu zu überreden, vorgefertigte Pflegeboxen zu bestellen, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf des Pflegebedürftigen. Daher war eine Überarbeitung der Regeln für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nötig, um diesen einen Riegel vorzuschieben.

Die neuen Regeln für Pflegehilfsmittel ab Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 greifen die neuen Regeln. Im Fokus stehen dabei drei zentrale Punkte:

1. Pflegebedürftige initiieren den Kontakt

Im neuen Vertrag ist festgeschrieben, dass der Kontakt mit einem Anbieter von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch von der pflegebedürftigen Person ausgehen muss. Ungebetene Anrufe oder Besuche von Anbieterseite sind nicht mehr erlaubt.

2. Individuell zusammengestellte Boxen

Pflegebedürftige müssen die Möglichkeit haben, sich eine Box nach ihrem eigenen Bedarf zusammenzustellen. Anbieter dürfen daher keine vorgefertigten Boxen mehr anbieten.

3. Beratung vor dem Antrag

Vor dem Antrag auf Pflegehilfsmittel muss eine Beratung durch geschulte Fachkräfte stattfinden. Diese Beratung soll über geeignete sowie notwendige Hilfsmittel informieren.

Ausblick auf 2025

Wie alle Leistungen der Pflegeversicherung erhöht sich auch der Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zum 1. Januar 2025. Das bedeutet, Pflegebedürftige können noch mehr Unterstützung für ihre individuellen Bedürfnisse erwarten.

Die neuen Regeln bieten für Pflegebedürftige eine größere Sicherheit und fördern die bestmögliche, individuelle Versorgung. Sie stellen sicher, dass die bereitgestellten Pflegehilfsmittel wirklich benötigt werden und dass keine unnötigen Ausgaben für die Pflegekassen entstehen.

Weitere Details und Informationen finden Sie in dem Artikel “Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige: Was ändert sich ab 1. Juli 2024?” auf der Webseite der Allgäuer Zeitung.

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