Pflegereform 2024: Mehr Geld, weniger Hürden für Pflegebedürftige

Seit Januar 2024 sind zahlreiche Änderungen in der Pflege in Kraft getreten. Das Pflegegeld und die ambulanten Pflegesachleistungen wurden um fünf Prozent erhöht. Pflegende Angehörige können nun jährlich bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Zudem gibt es ein neues Entlastungsbudget, das Pflegebedürftigen bis 25 Jahren mit Pflegegraden 4 und 5 bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hilft. In vollstationären Pflegeeinrichtungen beteiligte sich die Pflegeversicherung stärker an den Kosten. Diese Reformen zielen darauf ab, die häusliche Pflege zu stärken und finanzielle Belastungen zu verringern. Mehr Details zu den Änderungen findest du in unserem vollständigen Artikel.

Die Pflegereform 2023 hat sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige einige signifikante Änderungen mit sich gebracht. Diese Reformen zielen darauf ab, die Pflege zu Hause zu verbessern und finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu lindern. In diesem Blog-Artikel konzentrieren wir uns auf die Änderungen, die seit Januar 2024 in Kraft getreten sind. Erwähnenswert ist auch das neue Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), welches online im Bundesgesetzblatt 2023 Nr. 155 einsehbar ist.

Pflegereform 2024: Mehr Geld, weniger Hürden für Pflegebedürftige

Pflegegeld Erhöhung 2024

Eine der positiven Änderungen ist die Erhöhung des Pflegegelds. Ziel ist es, die Pflege zu Hause zu stärken und Pflegebedürftigen, vor allem solche mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5, mehr finanzielle Unterstützung zu gewähren. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht worden. Dies ist die erste Erhöhung seit 2017 und Pflegebedürftige müssen nichts unternehmen, um sie zu erhalten.

Erhöhung der Beträge für ambulante Pflegesachleistungen

Wie das Pflegegeld wurden auch die Beträge für ambulante Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben. Personen, die bereits Anspruch haben, erhielten ab diesem Datum automatisch mehr Geld von der Pflegekasse. Die nächste Anpassung findet am 1. Januar 2025 statt und wird erneut bei 4,5 Prozent liegen.

Pflegeunterstützungsgeld – jährlich Antrag stellen

Bis Ende 2023 konnten pflegende Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld nur einmal für insgesamt zehn Arbeitstage pro pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Januar 2024 hat sich das geändert. Pflegende Angehörige haben nun jedes Jahr Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person und nicht nur einmal pro Pflegefall.

Entlastungsbudget Pflege 2024

Das Entlastungsbudget ist ein neues Element der Pflegereform. Mit dem Entlastungsbudget soll die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erleichtert werden. Seit dem 1. Januar 2024 können bereits junge Pflegebedürftige bis zum Alter von 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 von diesem Budget profitieren.

Pflegesachleistungen

Die Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent ist eine große Veränderung. Wer bereits berechtigt ist, erhält seit diesem Datum automatisch mehr Geld von der Pflegekasse. Im Jahr 2025 wird es eine weitere Anpassung geben, die ebenfalls 4,5 Prozent beträgt.

Pflegekosten in stationärer Pflege

Für Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht sind, gab es ab dem 1. Januar 2024 maßgebliche Änderungen. Je nach Dauer des Aufenthalts in dem Pflegeheim beteiligt sich die Pflegeversicherung nun stärker bei den stationären Pflegekosten, was eine finanzielle Entlastung bedeutet.

Wenn Sie weitere Details zu den Änderungen in der Pflege 2024 und der Pflegereform 2023 lesen möchten, empfehlen wir Ihnen, den vollständigen Artikel auf der Webseite der Allgäuer Zeitung zu lesen.

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