Lauterbachs Vision: Pflege-Wohnungen und Stambulante Versorgung – Revolution des Pflegegesetzes?
In diesem Post beschäftigen wir uns mit der Umgestaltung des Pflegesystems in Deutschland. Dein Fokus liegt auf den Maßnahmen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, der eine Mischung aus stationärer und ambulanter Pflege vorschlägt, die als “stambulante” Versorgung bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um eine innovative Form der Pflege, die in speziell dafür vorgesehenen Pflege-Wohnungen angeboten werden soll.
1. Neue Pflegeform Lauterbach
In Deutschland gibt es derzeit zwei Hauptmöglichkeiten für eine Pflege: Die häusliche oder ambulante Pflege, bei der man in der eigenen Wohnung oder in einer Pflege-WG bleibt, und die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht jedoch die Notwendigkeit, eine dritte Option zu schaffen, die die Lücke zwischen häuslicher und stationärer Pflege schließt.
Am 20. März 2024 stellte Lauterbach in Berlin sein Konzept der stambulanten Versorgung vor, die in speziell dafür eingerichteten Pflege-Wohnungen angeboten werden soll. “Dies ist eine Form der Versorgung, die in Deutschland bisher gefehlt hat”, sagte der Minister. Es handelt sich um eine Pflegemischform für Menschen, die nicht mehr in ihren eigenen vier Wänden leben können, aber auch noch nicht bereit für ein Pflegeheim sind.
2. Pflege-Wohnungen Deutschland
Die neuen Pflege-Wohnungen, die Lauterbach vorschlägt, sollen Räumlichkeiten sein, die rund um die Uhr medizinisch und pflegerisch versorgt werden. Sie sollen für Menschen jeden Pflegegrades geeignet sein, von solchen, die nur minimale Unterstützung benötigen, bis hin zu solchen, die intensive Pflege und Betreuung benötigen.
3. Stambulante Versorgung
Die stambulante Versorgung stellt eine ziemlich revolutionäre Veränderung im deutschen Pflegesystem dar. Sie kombiniert Elemente der ambulanten und stationären Pflege und zielt darauf ab, die jeweiligen Vorteile von beiden zu kombinieren.
4. Pflegegesetz Änderungen
Lauterbach plant, die rechtliche Grundlage für die Pflege-Mischform in einem neuen Pflegegesetz zu verankern. Dabei wird die neue Regelung Teil des Pflegekompetenzgesetzes sein, das zudem die Kompetenzen von Pflegekräften erweitern soll. Diese vorgeschlagene Gesetzesänderung soll noch vor dem Sommer ins Parlament eingebracht werden.
5. BeneVit Modellprojekt Pflege
Die Idee der stambulanten Versorgung ist nicht ganz neu. Seit 2016 testet die BeneVit Gruppe in Baden-Württemberg ein ähnliches Modell. Eigenen Angaben der BeneVit Gruppe zufolge handelt es sich um ein “Mitmach-Pflegeheim” mit stambulantem Konzept. Dabei können Leistungen ambulant oder durch Angehörige erbracht werden, Pflegebedürftige können ein Paket von individuellen Wahlleistungen buchen und eine 24-Stunden-Fachkraft garantiert stationäre Sicherheit.
Ob das BeneVit Modellprojekt als Vorbild für die von Lauterbach geplante Pflegeform dienen soll, ist allerdings noch nicht klar.
Das gesamte Konzept stellt definitiv eine vielversprechende Änderung im deutschen Pflegesystem dar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die stambulante Versorgung und die Pflege-Wohnungen in der Praxis bewähren werden.
Alle hier genannten Informationen stammen von der Altenehim.net und lesbar gemacht in der Allgäuer Zeitung.