Pflegepauschbetrag beantragen: Maximieren Sie Ihren Steuerrabatt trotz Pflegebelastungen
Für viele Menschen ist die Pflege von Angehörigen eine wichtige, aber oft auch belastende Aufgabe. Glücklicherweise bietet das Finanzamt finanzielle Erleichterungen in Form des sogenannten Pflegepauschbetrags. In diesem Blog-Artikel erfahren Sie, wie Sie diesen beantragen und somit Ihren Steuerrabatt maximieren können.
1. Pflegepauschbetrag beantragen
Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung für alle, die einen Pflegebedürftigen zuhause versorgen. Um diesen Rabatt zu erhalten, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die gute Nachricht ist, die Höhe des Pflegepauschbetrags ist unabhängig von der Dauer der Pflege. Ob Sie sich in Vollzeit um einen Angehörigen kümmern oder lediglich die Wochenendpflege übernehmen, entscheidend ist, dass Ihr Anteil an der Pflege mindestens 10 Prozent beträgt.
Voraussetzungen für den Pflegepauschbetrag
Um den Pflegepauschbetrag zu erhalten, gibt es weitere wichtige Bedingungen: Sie dürfen für Ihren Aufwand keine Vergütung erhalten, einschließlich des Pflegegelds, eine Sozialleistung der Pflegeversicherung, die häufig an pflegende Angehörige weitergegeben wird. Eine Ausnahme bilden Eltern, die Pflegegeld für ihr eigenes Kind erhalten. Ausserdem müssen Sie sich um einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 kümmern.
2. Steuerrabatt für pflegende Angehörige
Die Höhe des Pflegepauschbetrags ist abhängig vom Pflegegrad der Person, die Sie versorgen. Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 pflegt, kann 600 Euro bei der Steuer absetzen. Bei Pflegegrad 3 sind es 1.100 Euro, bei Pflegegrad 4 und 5 oder einem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis gibt es 1.800 Euro.
Pflege mehrerer Menschen
Wenn Sie mehrere Menschen pflegen, zum Beispiel Ihre Mutter und Ihren Vater, haben Sie Anspruch auf den doppelten Pauschbetrag. Im Falle von Pflegegrad 2 beträgt dieser also insgesamt 1.200 Euro. Sollten Sie jedoch zusammen mit weiteren Angehörigen eine Person pflegen, muss der Pauschbetrag aufgeteilt werden. Eine Aufteilung wird also dann relevant, wenn mehrere Personen den gleichen Pflegebedürftigen versorgen.
3. Pflegegrad und Steuererklärung
Wichtig zu wissen ist, dass der Pflegepauschbetrag nicht automatisch gewährt wird. Sie müssen ihn in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Verwenden Sie dafür die Anlage “Außergewöhnliche Belastungen”. Ein Nachweis darüber, welche Pflegemaßnahmen Sie ausgeführt haben, wird vom Finanzamt hingegen nicht verlangt. Jedoch brauchen Sie eine Bescheinigung über den Pflegegrad oder eine Schwerbehinderung des Pflegebedürftigen.
4. Außergewöhnliche Belastungen – Pflege
Die Pflege eines Angehörigen kann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Zusammen mit dem Pflegepauschbetrag bietet dies eine erhebliche steuerliche Erleichterung. Jedoch ist die Beantragung des Pflegepauschbetrags mit einigen Bedingungen und Verfahren verbunden, Sie sollten sich also sorgfältig informieren und alle erforderlichen Unterlagen bereithalten.
Dieser Artikel basiert auf Informationen der Website t-online.de. Dort erhalten Sie weitere detaillierte Informationen zum Thema Pflegepauschbetrag.