Revolution 2024: Personalbemessung in Pflegeheimen – Rettung oder Robotik?
Der Pflegebereich in Deutschland hat seit langem mit einem Personalnotstand zu kämpfen. Um dem entgegenzuwirken, wurden im Juli 2023 Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine neuartiges Verfahren zur Personalbemessung eingeführt. Doch wird dieses neue Verfahren den Anforderungen gerecht? Welche wissenschaftliche Rolle könnten Roboter dabei spielen? In diesem Blog-Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die Personalbemessung in der Langzeitpflege 2024 und ihre Auswirkungen.
1. Neues Verfahren zur Personalbemessung in Pflegeheimen
Seit dem 1. Juli 2023 ist in Deutschland ein neues Verfahren zur Personalbemessung in Pflegeheimen in Kraft. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf pflegenetzwerk-deutschland.de berichtet, zielt dieses Verfahren darauf ab, die Arbeitsbedingungen in der Alten- und Langzeitpflege durch eine Erhöhung des Personals zu verbessern.
Bei diesem Prozess werden bundesweit einheitliche Anhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt. Dadurch haben Pflegeheime die Möglichkeit, über die Personalanhaltszahlen in Pflegesatzverhandlungen zu bestimmen, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung von Pflegebedürftigen in den jeweiligen Pflegegraden erforderlich ist.
2. Personalmangel in der Pflege bekämpfen
In Pflegeheimen herrscht nach wie vor ein großer Mangel an Fach- und Hilfskräften. Das deutsche Pflegehilfswerk berichtet, dass in vielen Einrichtungen zeitweise zwei Pflegekräfte für bis zu 30 Patienten zuständig sind. Die Lenkung von Ressourcen mithilfe des neuen Personalbemessungsverfahrens ermöglicht es den Heimen, ihren Personalbestand nach Bedarf aufzustocken.
Vollzeitäquivalente: Die neue Maßeinheit
Das neue Verfahren sieht vor, dass Pflegeheime möglicherweise mehr Pflegepersonal einstellen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Hierbei werden drei Qualifikationsstufen unterschieden und die neue Messgröße Vollzeitäquivalente eingeführt. Diese steht für die jeweilige Anzahl Vollzeitkräfte, die pro Pflegebedürftigem in den verschiedenen Pflegegraden benötigt werden.
3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Alten- und Langzeitpflege
Durch das neue Verfahren sollen auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Unabhängig davon, ob Pflegekräfte in Teil- oder Vollzeit beschäftigt sind, zielt die Personalbemessung darauf ab, eine positive Auswirkung auf die Bedingungen der vorhandenen Mitarbeiter zu erzielen.
4. Einsatz von Robotern in Pflegeheimen
Da PFlegeheime aufgrund des Fachkräftemangels nach zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten suchen, werden parallel Projekte zum Einsatz von Robotern in Pflegeheimen in Angriff genommen. Roboter könnten in Zukunft bestimmte Aufgaben übernehmen und damit das Personal entlasten.
Fazit
Das neue Personalbemessungsverfahren ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -last in Pflegeheimen. Einige Pflegeheime konnten durch das Verfahren bereits eine Erhöhung ihres Personals erzielen. Währenddessen bleibt abzuwarten, welche Rolle Roboter in der Zukunft bei der Unterstützung des Pflegepersonals spielen könnten.
Die gesamten Details des Personalbemessungsverfahrens können auf der offiziellen Quelle des Bundesgesundheitsministeriums nachgelesen werden.