Vom Stufenmodell zum Pflegegrad: Revolution in Deutschland’s Pflegesystem
1. Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe
In Deutschland können Menschen, die aus verschiedenen Gründen – ob durch Unfall oder Krankheit – pflegebedürftig werden, Unterstützung von der Pflegekasse beantragen. Dieses Unterstützungssystem hat allerdings in den letzten Jahren eine grundlegende Änderung durchlaufen. Bis Ende 2016 wurde die Pflegebedürftigkeit anhand von Pflegestufen gemessen, dies hat sich jedoch seit Anfang 2017 geändert. Jetzt spricht man von Pflegegraden.
2. Pflegestärkungsgesetz und Pflegereformen
Am 1. Januar 2017 trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft, welches die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzte. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bezeichnet diese Änderung als eine grundlegende Verbesserung des deutschen Pflegesystems. In den letzten Jahren wurden weitere Reformen beschlossen, darunter auch eine Beitragsanhebung zur Pflegeversicherung für das Jahr 2023 und Leistungsverbesserungen für das Jahr 2024.
3. Begriff der Pflegebedürftigkeit in Deutschland
Ein wesentlicher Aspekt der Reform war die Umdefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen – unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung – den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Egal ob es sich um körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen handelt, jeder hat das gleiche Recht auf Unterstützung. Vor der Reform waren psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen häufig nicht als pflegebedürftig anerkannt, da sie meist nicht körperlich eingeschränkt sind.
4. Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden
Die Einführung der Pflegegrade erforderte eine Neubewertung aller bereits bestehenden Pflegefälle. Dies führte dazu, dass plötzlich deutlich mehr Menschen als pflegebedürftig galten. So waren Ende 2021 rund 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig, während es Ende 2015 nur 2,86 Millionen Menschen waren. Die Zunahme um rund 19 Prozent wird in erster Linie der Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zugeschrieben.
5. Regelungen und Richtlinien der Pflegeversicherung
Mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade mussten auch die bisherigen Regelungen angepasst werden. So wurde beispielsweise festgelegt, welche Pflegestufen den neuen Pflegegraden entsprechen. Pflegegrad 1 entspricht jetzt einer Situation, in der früher keine Pflegestufe vergeben worden wäre. Pflegegrad 2 entspricht der vormaligen Pflegestufe 0 oder 1, Pflegegrad 3 entspricht der vormaligen Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegestufe 2. Pflegegrad 4 entspricht der vormaligen Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegestufe 3, und Pflegegrad 5 entspricht der vormaligen Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder einem Härtefall.
Die Überarbeitung der Begriffe und Richtlinien hat Deutschland’s Pflegesystem gewissermaßen revolutioniert und es gerechter und gleichberechtigter gemacht. Die Reform hat dabei einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Pflegesituation geleistet und die Bedürfnisse aller Pflegebedürftigen gleichberechtigt berücksichtigt.