Im Falle des Ablebens des Tabletnutzers können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu benötigen wir die Sterbeurkunde des Tabletnutzers.
(Diese Frage bezieht sich auf das Senioren Tablet)
Im Falle des Ablebens des Tabletnutzers können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu benötigen wir die Sterbeurkunde des Tabletnutzers.
(Diese Frage bezieht sich auf das Senioren Tablet)
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